Steuersatz für Eintrittsgelder für Sportveranstaltungen?
Seit 1.5.2016 gilt prinzipiell der Steuersatz von 13 % für sportliche Veranstaltungen.
Diesbezüglich gibt es einige Klarstellungen:
- Dieser Steuersatz gilt nur für Eintrittsgelder, nicht für Teilnahmegebühren wie Nenngelder, Startgeld etc. zu sportlichen Wettkämpfen wie beispielsweise Radrennen oder Marathon.
- VIP-Karten (mit größer gleich dem zweifachen Preis der teuersten „normalen“ Eintrittskarte zu einer sportlichen Veranstaltung), die weitere Leistungen, wie Cateringleistungen, Parkplatz etc. beinhalten, sind als einheitliche Dienstleistung zu verstehen und somit mit 20 % zu versteuern.
Stand: 29. März 2017
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Unsere Kanzleien in Schärding, Pichl bei Wels und Grieskirchen sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig.
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