All-Inclusive-Angebote bei Seminaren
Ein Pauschalangebot umfasst ein Seminar, die Unterkunft und die Verpflegung. Wie ist dieses Angebot in der USt zu versteuern?
Maßgeblich bei der Umsatzsteuer (USt) ist immer, welche Leistung die Grundlage für die Besteuerung darstellt. Grundsätzlich ist daher die Frage zu stellen: Liegen in diesem Fall mehrere selbständige Hauptleistungen vor oder wird eine einheitliche Leistung erbracht?
Bei einer Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und den regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen gilt der ermäßigte USt-Satz von 10 %.
Seminarraum
Die Bereitstellung eines Seminarraums, die Seminarbetreuung und die Getränke stellen in diesem Zusammenhang keine Nebenleistung dar. Diese zusätzlichen Leistungen sind daher mit dem Normalsteuersatz zu besteuern.
Verpflegung
Weiters stellt sich dann noch die Frage: Ist die Verpflegung während des Seminars eine Nebenleistung zum Seminar oder handelt es sich hier auch um eine Hauptleistung?
Eine unselbständige Leistung liegt dann vor, wenn die Verpflegung für den Kunden lediglich dazu dient, optimale Bedingungen für das Seminar zu gestalten, z.B. wenn die Verpflegung im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Seminar (Pausengetränke und Imbisse, Mittagessen) steht.
Wie wird die Leistung aufgeteilt?
Die Leistung eines pauschalen Entgelts kann nach den tatsächlichen Kosten oder nach dem Marktwert erfolgen.
Wenn für sämtliche einzelne Leistungen (Marktwerte) keine Einzelverkaufspreise vorliegen, kann nach den Kosten aufgeteilt werden.
Stand: 07. September 2012
Über uns
Unsere Kanzleien in Schärding, Pichl bei Wels und Grieskirchen sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig.
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