Pflicht zum Evaluieren der psychischen Belastungen
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die psychischen Belastungen ihrer Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu evaluieren.
Wie sollte diese Überprüfung erfolgen?
Der erste Schritt ist, die Mitarbeiter über die Evaluation zu informieren. Danach muss ein Messinstrument ausgewählt werden. Geeignet ist z.B. ein Fragebogen, der an die Mitarbeiter ausgeteilt wird. Danach sollte eine Beurteilung und Bewertung des Ergebnisses erfolgen. Auf Grundlage dieser werden dann die nötigen Maßnahmen beschlossen. Der ganze Prozess sollte auf jeden Fall dokumentiert werden.
Was wird überprüft?
Überprüft werden nur die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer:
- Arbeitsaufgaben und Tätigkeiten
- Arbeitsorganisation
- Arbeitsumgebung
- Organisationsklima
Wann muss die Überprüfung erfolgen?
Eine Überprüfung hat nach Unfällen, nach dem Auftreten von Erkrankungen oder nach Zwischenfällen mit erhöhter arbeitsbedingter psychischer Fehlbeanspruchung zu erfolgen.
Ob das Unternehmen dieser Verpflichtung nachkommt, wird vom Arbeitsinspektor kontrolliert. Er wird den Arbeitgeber vorerst dazu auffordern, eine Evaluierung durchzuführen. Dieser Aufforderung sollte in jedem Fall nachgekommen werden, sonst kann es zu Verwaltungsstrafen kommen. Das Strafausmaß beginnt hier bei € 166,00 bis € 8.324,00. Im Wiederholungsfall betragen die Strafen zwischen € 333,00 und € 16.659,00.
Stand: 07. Februar 2014
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Unsere Kanzleien in Schärding, Pichl bei Wels und Grieskirchen sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig.
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