Steuerpläne der Regierung für 2017/2018
Im Arbeitsprogramm der Bundesregierung für 2017/18 sind folgende steuerlich relevante Vorhaben angeführt:
- Beschäftigungsbonus
Beginnend mit Juli 2017 sollen für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz (Vollzeitäquivalent) den Unternehmen in den nächsten drei Jahren 50 % der Lohnnebenkosten rückerstattet werden. Details zur Abwicklung für die Freiberufler bleiben abzuwarten. - Vermeidung von Gewinnverschiebungen
Ausländische Konzerne im Onlinebereich, die zwar in Österreich tätig sind, aber aufgrund ihrer Struktur keine oder geringe Steuern in Österreich zahlen und Wertschöpfung aus Österreich abziehen, sollen voraussichtlich ab 2018 effizienter besteuert werden.
Zusätzlich zu Maßnahmen auf internationaler Ebene werden auch nationale Maßnahmen gesetzt. So soll etwa die Werbeabgabe – aufkommensneutral – auf den Onlinebereich ausgeweitet und der Steuersatz damit bei gleichbleibendem Aufkommen gesenkt werden. - Teilweiser Ausgleich der kalten Progression
Ab 2019 soll ein Teil der kalten Progression ausgeglichen werden, indem ab 5 % Inflation automatisch die ersten beiden Tarifstufen von € 11.000,00 und € 18.000,00 indexangepasst werden. - Erhöhung der Forschungsprämie
Die Forschungsprämie soll ab 2018 von derzeit 12 auf 14 % erhöht werden. - Vorzeitige Abschreibung für Großunternehmen
Um Investitionsanreize zu setzen, sind Investitionsförderungen durch eine vorzeitige Abschreibung in Höhe von 30 % (Umsetzung alternativ als Investitionszuwachsprämie) für Großbetriebe, das sind Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern, geplant. Die Maßnahme soll von 1.3. bis 31.12.2017 gültig sein. Begünstigt werden Investitionen in körperliche Anlagegüter (etwa Maschinen). Ausgenommen sind insbesondere Gebäude und Pkws. - Halbierung der Flugabgabe
Ab 2018 soll die Flugabgabe halbiert werden.
Stand: 27. Februar 2017
Über uns
Unsere Kanzleien in Schärding, Pichl bei Wels und Grieskirchen sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig.
Weitere Artikel zu diesem Thema
Kalte Progression: Welche Maßnahmen sind für 2025 geplant?
Neben der Anpassung des Einkommensteuertarifes soll eine Reihe von Maßnahmen Entlastung bringen.
Kalte Progression: Welche Maßnahmen sind für 2025 geplant?
Neben der Anpassung des Einkommensteuertarifes soll eine Reihe von Maßnahmen Entlastung bringen.
Steuern: Übernahme der Homeoffice-Regelungen ins Dauerrecht
Der Gesetzgeber hat die bis 31. 12. 2023 befristete Regelung im Rahmen des Progressionsabgeltungsgesetzes 2024 ins Dauerrecht übernommen.