Berufskrankheiten bei Ärzten
Wenn der Beruf krank macht, können hohe Kosten anfallen, die selbständige Ärzte unter Umständen als Betriebsausgaben absetzen können.
Eine Berufskrankheit ist gegeben, wenn
- die Krankheit entweder in der Anlage zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) aufscheint oder
- der Träger der Unfallversicherung auf Grund gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse feststellt, dass die Krankheit ausschließlich oder überwiegend durch die Verwendung schädigender Stoffe oder Strahlen bei einer vom Versicherten ausgeübten Beschäftigung entstanden ist. Diese Feststellung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Unverschuldeter Autounfall
Bei einem unverschuldeten Autounfall, der sich auf einer beruflichen Fahrt ereignet hat, können die Krankheits- und auch Kurkosten Betriebsausgaben darstellen. Allerdings nur die Ausgaben nach Berücksichtigung des Kostenersatzes durch die Haftpflichtversicherung des Lenkers, der den Unfall verschuldet hat.
Aufwendungen zur Vermeidung von Berufskrankheiten
Bei Radiologen und anderen Ärzten, die im Strahlenbereich tätig sind, können auch die Kosten zur Vermeidung von Berufskrankheiten absetzbar sein. Das gilt für alle Fachärzte, die nahe an die höchstzulässige Jahresdosis an Strahlung herankommen, wie beispielsweise Orthopäden, Unfallchirurgen sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit Angiographien und Strahlentherapeuten.
Massagetherapie keine Betriebsausgabe beim Zahnarzt
Ein Zahnarzt darf Krankheits- und Massagekosten auf Grund von Beschwerden im Bewegungsapparat laut einer Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenats (UFS) nicht als Betriebsausgaben geltend machen.
Dies obwohl der Zahnarzt einen Überweisungsschein für physikalische Behandlung und eine ärztliche Bestätigung vorlegte, die einen Zusammenhang der Beschwerden mit der beruflichen Tätigkeit aufzeigte.
Laut dem Unabhängigen Finanzsenat gelten diese Ausführungen praktisch für alle Berufe, in welchen körperliche Zwangshaltungen über einen gewissen Zeitraum eingehalten werden müssen. Er sah daher keine erhöhte Belastung bei Zahnärzten gegeben.
Stand: 27. Mai 2015
Über uns
Unsere Kanzleien in Schärding, Pichl bei Wels und Grieskirchen sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig.
Weitere Artikel zu diesem Thema
Kostenersatz für Herausgabe der Patientendokumentation?
Von seiner behandelnden Zahnärztin forderte ein Patient die Herausgabe seiner Krankengeschichte, weil er einen Behandlungsfehler vermutete.
Versicherung: Macht eine zusätzliche Zahnversicherung Sinn?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel meist nur einen geringen Teil der Zahnbehandlungskosten, den Rest muss jeder privat übernehmen.
Wird die Lieferfrist der NoVA-Übergangsregelung verlängert?
Durch eine Änderung der Normverbrauchsabgaben (NoVA) wurde ab 1.7.2021 der Erwerb von bestimmten Neuwagen teurer.