Seitenbereiche
Inhalt

Was ist das Bundesfinanzgericht?

Illustration

Ab 1.1.2014 gibt es eine Änderung im Abgabenrechtsmittelverfahren. Das Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen (Bundesfinanzgericht BFG) löst die unabhängige Verwaltungsbehörde (UFS) ab und übernimmt deren bisherige Aufgaben.

Sein Sitz ist in Wien, so wie das auch bisher beim UFS der Fall war. Die Außenstellen sind Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg.

Beschwerde beim BFG

Das Verfahren ist in den Grundzügen gleich geblieben. Geändert hat sich der Fachjargon und statt dem UFS ist nun das BFG zuständig. Nun muss innerhalb der einmonatigen Frist eine Beschwerde (geänderte Bezeichnung statt Berufung) bei der bescheiderlassenden Behörde oder beim Bundesfinanzgericht eingebracht werden. Das Ergebnis wird als Erkenntnis (früher die Berufungsentscheidung) bezeichnet.

Revision beim VwGH

Bisher war es möglich, nach der Entscheidung des UFS eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einzubringen. Nach der Neuregelung hat nun das Bundesfinanzgericht zu entscheiden, ob eine Revision (geänderte Bezeichnung, bisher VwGH-Beschwerde) beim VwGH überhaupt zulässig ist. Dies ist der Fall, wenn:

  • von der bisherigen Rechtsprechung des VwGH abgewichen wird,
  • es noch keine Rechtsprechung von Seiten des VwGH gibt,
  • die bisherigen Rechtsprechungen des VwGH in dieser Frage nicht eindeutig waren.

Die Revisionsfrist beträgt sechs Wochen. Sie ist beim BFG (früher beim VwGH) einzubringen. Wenn das Bundesfinanzgericht keine Revision zulässt, ist es noch möglich, eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen. In diesem Fall entscheidet dann der VwGH, ob eine Revision zulässig ist.

Stand: 10. Dezember 2013

Bild: uwimages - Fotolia.com



Archiv durchsuchen

Themen



Ihr Gerät unterstützt leider keine Dateiuploads. Um das Formular ausfüllen zu können, wechseln Sie bitte auf ein Desktop-Gerät.

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

form_error_msg_button
Ich möchte folgende Newsletter abonnieren

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.