Sind COVID-19 Zulagen und Bonuszahlungen aus 2021 steuerfrei?
Auf Grund der COVID-19 Krise sollen bestimmte Zulagen und Bonuszahlungen auch 2021 steuerlich begünstigt werden. Der Nationalrat hat noch vor Weihnachten beschlossen, dass Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich bis Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021 geleistet werden, bis € 3.000,00 steuerfrei sind. Es sind sind dafür auch keine Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnnebenkosten zu entrichten.
Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Sie erhöhen nicht das Jahressechstel und werden nicht auf das Jahressechstel angerechnet.
Hinweis
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 16.12.2021. Dies Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Stand: 17. Dezember 2021
Über uns
Unsere Kanzleien in Schärding, Pichl bei Wels und Grieskirchen sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig.
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