Wie soll die Einstellung von Lehrlingen gefördert werden?
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat aufgrund der massiven Auswirkungen der Corona-Krise ein Lehrlingspaket angekündigt. Unternehmer, die Lehrlinge während der Corona-Krise eingestellt haben oder die bis 31.10.2020 noch Lehrlinge einstellen, sollen einen Bonus von € 2.000,00 erhalten. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Eckpunkte dieser Förderung:
Gefördert werden soll:
- jedes neue, betriebliche Lehrverhältnis mit Abschluss des Lehrvertrags zwischen 16. März 2020 und 31. Oktober 2020
- die Übernahme eines Lehrlings im ersten Lehrjahr aus der Überbetrieblichen Lehrausbildung (ÜBA) in ein Unternehmen bis inklusive 31. März 2021
Die Auszahlung soll in zwei Tranchen erfolgen:
Tranche 1: € 1.000,00 nach Eintragung des Lehrvertrags bei der Lehrlingsstelle
Tranche 2: € 1.000,00 nach Absolvierung der gesetzlichen Probezeit (drei Monate)
Wenn das Lehrverhältnis in der Probezeit gelöst wird, ist Tranche 1 zurückzuzahlen, um Missbrauch vorzubeugen.
Ab 1. Juli 2020 soll die Förderung zeitgleich mit der Anmeldung des neuen Lehrvertrags zur Verfügung stehen. Auch bereits übermittelte Lehrverträge (seit 16. März 2020) sollen den Bonus bekommen. Der Antrag ist bei den Förderreferaten der Lehrlingsstellen/elektronisch über "Lehre online Service" zu stellen.
Die Veröffentlichung der entsprechenden Richtlinie bleibt abzuwarten.
Stand: 29. Juni 2020
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Unsere Kanzleien in Schärding, Pichl bei Wels und Grieskirchen sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig.
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