Maßnahmenpaket gegen steigende Energie- und Lebenskosten
Um die hohen Kosten für Strom, Gas und den täglichen Bedarf abzufedern, hat die Regierung zahlreiche Maßnahmen beschlossen, welche neben heimischen Haushalten auch die Industrie entlasten sollen. Das Maßnahmenpaket sieht dabei neben unmittelbaren Zuschüssen zur Abfederung von Preissteigerungen auch indirekte Maßnahmen wie Förderungen und Energieberatungen vor. Die wichtigsten Maßnahmen sind:
Energiekostenausgleich (€ 150,00 Zuschuss)
Im Rahmen des Energiekostenausgleichs erhält jeder Einpersonenhaushalt bzw. jeder Mehrpersonenhaushalt mit einem Jahreseinkommen von max. € 55.000,00 bzw. max. € 110.000,00 (Mehrpersonenhaushalt) einen einmaligen abgabenfreien Zuschuss in Höhe von € 150,00, welcher unmittelbar von der Energieversorgerrechnung abgezogen werden kann. Der Zuschuss erfolgt in Gutscheinform und wird an jede Adresse versandt, welche bis 15.3.2022 als Hauptwohnsitz gemeldet war.
Teuerungsausgleich (€ 150,00 bzw. € 300,00 Zuschuss)
Um die durch die hohe Inflation hervorgerufene Teuerung auszugleichen, erhalten bestimmte Personengruppen einen Zuschuss. Mindestpensionsbezieher und Langzeitbezieher von Kranken- oder Rehabilitationsgeld erhalten eine Zahlung von € 150,00. Auch für Bezieher von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss oder Umschulungsgeld erhalten einen Zuschuss von € 150,00. Pensionierte Bezieher von Ergänzungszulagen erhalten zweimal € 150,00. Sozialhilfe- und Mindestsicherungsbezieher sowie Empfänger von Studienbeihilfe werden mit einer Einmalzahlung von € 300,00 unterstützt.
Aussetzung des Ökostrompauschales (ca. € 100,00 Entlastung)
Die Ökostrom-Beiträge für private Haushalte und Betriebe werden im Jahr 2022 auf null gesetzt. Dies bringt einem durchschnittlichen Haushalt eine zusätzliche Entlastung von rund € 100,00.
Anhebung der Vorausvergütung für Energieabgaben
Mit der Energieabgabenvergütung werden energieintensive Produktionsbetriebe, deren Schwerpunkt in der Güterherstellung liegt, entlastet. Diese Betriebe können einen Teil der bezahlten Energieabgaben vom Finanzamt refundiert bekommen. Die Vorausvergütung beträgt derzeit 5 % der Vergütung des letzten Jahres und wird nunmehr auf 25 % angehoben. Die Neuregelung wird erstmals für Anträge auf Vorausvergütung für 2022 anwendbar sein.
Stand: 28. April 2022
Über uns
Unsere Kanzleien in Schärding, Pichl bei Wels und Grieskirchen sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig.
Weitere Artikel zu diesem Thema
Steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe
Das BMF hat einen steuerlichen Maßnahmenkatalog im Zusammenhang mit der aktuellen Hochwasserkatastrophe veröffentlicht.
Kalte Progression: Welche Maßnahmen sind für 2025 geplant?
Neben der Anpassung des Einkommensteuertarifes soll eine Reihe von Maßnahmen Entlastung bringen.
Energiekostenpauschale 2 (für 2023) für Kleinunternehmen bis 8.8.2024 beantragen!
Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale 2 sind im Zeitraum 20. Juni 2024 bis 8. August 2024 einzubringen.