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Schwerarbeit: News zum Thema

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Zusätzliche Meldepflichten im Februar

- Steuernews für Klienten

Nicht vergessen! Der 28. Februar gilt als spätester Abgabetermin für bestimmte jährliche Meldungen.

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Zusätzliche Meldepflichten im Februar

- Steuernews für Klienten

Nicht vergessen! Der 28. Februar gilt als spätester Abgabetermin für bestimmte jährliche Meldungen, die Unternehmer zu machen haben.

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Was muss im Februar zusätzlich gemeldet werden?

- Steuernews für Klienten

Bis Ende Februar sind unter anderem zusätzlich zu melden: Unternehmer müssen die Jahreslohnzettel ihrer Dienstnehmer aus dem Jahr 2019 in elektronischer Form bis Ende Februar 2020 an das Finanzamt melden.

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Was muss bis Ende Februar zusätzlich gemeldet werden?

- Steuernews für Klienten

Zahlungen aus dem Jahr 2017 müssen in elektronischer Form bis Ende Februar 2018 übermittelt werden.

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Meldepflichten bis 28.2.2019

- Steuernews für Klienten

Was ist bis Ende Februar zusätzlich zu melden?

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Mitteilungspflichten im Februar

- Steuernews für Klienten

Schwerarbeitsmeldungen: Bis Ende Februar sind die Schwerarbeitsmeldungen für das Jahr 2013 zu erstellen.

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Was muss im Februar 2021 zusätzlich gemeldet werden?

- Steuernews für Klienten

Unternehmer müssen die Jahreslohnzettel ihrer Dienstnehmer aus dem Jahr 2020 in elektronischer Form bis Ende Februar 2021 an das Finanzamt melden.

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