Seitenbereiche
Inhalt

Versicherung: Wer bezahlt Schäden durch Naturkatastrophen?

Mann der sich ärgert

Immer wieder kommt es zu Unwettern und in Folge zu Schäden an Fahrzeugen. Ebenso oft stellt sich die Frage, wer für die entstandenen Schäden aufkommt. Grundsätzlich sollte man beachten: Alle Schäden, die man am Fahrzeug feststellt, sollte man am besten fotografieren und relevante Daten, wie z. B. Schadenszeitpunkt und -ort, dokumentieren und anschließend umgehend eine Versicherungsmeldung machen.

Versicherungsschutz und Selbstbehalt

Den besten Versicherungsschutz im Fall von Naturgewalten leisten Voll- oder Teilkaskoversicherungen. Je nach Versicherungsschutz sind Schäden gedeckt und werden Reparatur- bzw. Abschleppkosten übernommen. Es können jedoch - abhängig von der vertraglichen Regelung - Selbstbehalte anfallen. Beispielsweise können Selbstbehalte entstehen, wenn die Versicherung wegen „grob fahrlässigen Herbeiführens eines Versicherungsfalls“ eine Auszahlung verweigert, z. B. ein Auto wurde an einer gefährdeten Stelle geparkt. Besteht nur ein Haftpflichtversicherungsschutz, gibt es im Fall von Unwetterschäden keine Deckung von der Versicherung. Im Falle einer Schadensverursachung durch einen Dritten, z. B. wenn eine Baufirma ihr Gerüst mangelhaft montiert hat und dadurch ein Schaden entsteht, kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen haften.

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, sich immer, jedoch speziell bei Unwetterwarnungen, eine sichere Stelle zum Abstellen seines Fahrzeugs zu suchen. Meiden sollte man beispielsweise Parkflächen unter offensichtlich morschen Bäumen. Gegen Hagelschäden kann auch eine Autopelerine helfen - einfach drüberziehen und so möglichen Dellen durch Eiskörner vorbeugen.

Stand: 25. Februar 2015



Archiv durchsuchen

Themen



Ihr Gerät unterstützt leider keine Dateiuploads. Um das Formular ausfüllen zu können, wechseln Sie bitte auf ein Desktop-Gerät.

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

form_error_msg_button
Ich möchte folgende Newsletter abonnieren

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.