Versicherung: Wer bezahlt Schäden durch Naturkatastrophen?

Immer wieder kommt es zu Unwettern und in Folge zu Schäden an Fahrzeugen. Ebenso oft stellt sich die Frage, wer für die entstandenen Schäden aufkommt. Grundsätzlich sollte man beachten: Alle Schäden, die man am Fahrzeug feststellt, sollte man am besten fotografieren und relevante Daten, wie z. B. Schadenszeitpunkt und -ort, dokumentieren und anschließend umgehend eine Versicherungsmeldung machen.
Versicherungsschutz und Selbstbehalt
Den besten Versicherungsschutz im Fall von Naturgewalten leisten Voll- oder Teilkaskoversicherungen. Je nach Versicherungsschutz sind Schäden gedeckt und werden Reparatur- bzw. Abschleppkosten übernommen. Es können jedoch - abhängig von der vertraglichen Regelung - Selbstbehalte anfallen. Beispielsweise können Selbstbehalte entstehen, wenn die Versicherung wegen „grob fahrlässigen Herbeiführens eines Versicherungsfalls“ eine Auszahlung verweigert, z. B. ein Auto wurde an einer gefährdeten Stelle geparkt. Besteht nur ein Haftpflichtversicherungsschutz, gibt es im Fall von Unwetterschäden keine Deckung von der Versicherung. Im Falle einer Schadensverursachung durch einen Dritten, z. B. wenn eine Baufirma ihr Gerüst mangelhaft montiert hat und dadurch ein Schaden entsteht, kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen haften.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, sich immer, jedoch speziell bei Unwetterwarnungen, eine sichere Stelle zum Abstellen seines Fahrzeugs zu suchen. Meiden sollte man beispielsweise Parkflächen unter offensichtlich morschen Bäumen. Gegen Hagelschäden kann auch eine Autopelerine helfen - einfach drüberziehen und so möglichen Dellen durch Eiskörner vorbeugen.
Stand: 25. Februar 2015
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Unsere Kanzleien in Schärding, Pichl bei Wels und Grieskirchen sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig.
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