Wie kann man sich gegen Cyberkriminalität versichern?
Mit der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung steigt auch das Risiko von sogenannten Cyber Attacks, also gezielten Angriffen auf die IT-Infrastrukturen von Unternehmen. Kundendaten sind heutzutage genauso auf Rechnern gespeichert, wie die Daten von Lieferanten, Mitarbeitern oder alles rund um die Fibu. Die Sicherheit der Betriebsdaten und der Firmennetzwerke wird zu einem immer wichtigeren Thema für Klein-, Mittel- und Großunternehmen. Wenn sich Viren trotz Virenschutz oder Firewalls einschleichen, kann sich das im schlechtesten Fall direkt auf die Arbeitsfähigkeit des Unternehmens auswirken und sogar eine Betriebsunterbrechung nach sich ziehen. Entstehen etwa durch einen Hackerangriff umfassende Schäden, können diese auch wesentliche finanzielle Folgen haben, die jedoch mit einer sogenannten Cyberversicherung abgefedert werden können.
Welche Leistungen sind in einer Versicherung dieser Art vorgesehen?
Eine Cyberversicherung deckt Teile eines durch eine Cyberattacke entstandenen Schadens ab. Im Deckungsumfang der Versicherung können Kosten für die Lösung des betreffenden IT-Problems, Kosten der Betriebsunterbrechung oder auch Kosten für den IT-Wiederaufbau selbst beinhaltet sein. Entstandene Schäden an den Unternehmensdaten und auch Ansprüche von außerhalb beispielsweise wegen Datenschutzverletzungen sind ebenfalls mögliche Leistungsumfänge. Die Prämienhöhe für eine Versicherung gegen Cyberangriffe wird vom Umfang des Versicherungsschutzes bestimmt, richtet sich aber auch nach der Größe und Art des Unternehmens, der vereinbarten Versicherungssumme und dem vereinbarten Selbstbehalt.
Bestehenden Versicherungsschutz checken
Grundsätzlich könnten Schäden durch Cyberangriffe bereits im Deckungsumfang einer laufenden Schadensversicherung enthalten sein. Ein Versicherungs-Check der bestehenden Versicherungen zeigt daher auf, was gedeckt ist und welche Eventualitäten im Schutz fehlen und über eine Cyberversicherung gedeckt werden könnten, damit Cyber Crime keinesfalls existenzgefährdende Auswirkungen hat
Stand: 26. Mai 2020
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