Versicherung: Was leistet eine Hundekrankenversicherung?
Der Trend zum eigenen Vierbeiner ist ungebrochen. Was aber, wenn das geliebte Familienmitglied erkrankt oder einen Unfall hat und operiert werden muss? Welche Leistungen bietet eine freiwillige Hundekrankenversicherung?
Sie haben einen oder mehrere Hunde und denken über eine Hundekrankenversicherung nach? Dann stehen Ihnen verschiedene Optionen des Versicherungsschutzes zur Auswahl. Im Rahmen einer Hundekrankenversicherung können sich Hundehalter vor hohen tierärztlichen Kosten schützen, die Ursache der Kosten wird bei Vertragsabschluss definiert. So können beispielsweise Kosten für den Tierarztbesuch und Operationen im Falle von Unfällen und/oder Krankheiten versichert werden.
Welche ergänzenden Versicherungsoptionen gibt es?
Darüber hinaus bietet eine Hundekrankenversicherung fallweise auch die Möglichkeit, Zahnbehandlungskosten oder Zahnprophylaxe mitzuversichern. In den Versicherungsschutz können ferner Vorsorgeuntersuchungen, wie beispielsweise Entwurmung, Impfungen, Medikamentation oder Kastration mit aufgenommen werden. Auch OP-vorbereitende Behandlungen, physiotherapeutische Folgebehandlungen nach OPs oder Komplementärbehandlungen sind versicherbar. Die Deckung von tierärztlichen Behandlungskosten des Vierbeiners im Auslandsurlaub ist ebenfalls möglich. Einige Versicherungsanbieter bieten überdies die Möglichkeit an, die Unterbringung des Hundes nach einer Operation oder bei einem Spitalsaufenthalt des Hundehalters mitzuversichern.
Wovon hängt die Höhe der Prämie ab?
Die Höhe der Prämie richtet sich nach den inkludierten Leistungen und kann außerdem vom Versicherungseintrittsalter des Hundes und von seinem Gesundheitszustand abhängig sein. Werden mehrere Hunde versichert oder Kombinationsversicherungen abgeschlossen, kann die Versicherungsprämie günstiger ausfallen. Vor Abschluss einer Hundekrankenversicherung lohnt der Vergleich verschiedener Versicherungsangebote, insbesondere sind die definierten Höchstgrenzen für den Kostenersatz und die Höhe des Selbstbehalts zu beachten.
Stand: 25. Februar 2022
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