RECHT: Vorsicht vor Umtausch-Fallen!
Viele vertreten die Meinung, dass sie beim Kauf einer Ware das Recht auf Umtausch besitzen. Doch egal ob der Kauf in einem Geschäft oder online erfolgt – Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht! Der Umtausch ist freiwillig und muss ausdrücklich vereinbart werden. Bei Online-Käufen gibt es zwar bis auf manche Ausnahmen ein Rücktrittsrecht von bis zu sieben Werktagen (Samstag nicht mitgezählt) ab Vertragsabschluss, dennoch sollte beim Einkaufen aber immer ein Blick auf Geschäftsbedingungen, Versandspesen und Rücktrittsrecht geworfen werden bzw. die Umtauschrichtlinien vorher im Geschäft erfragt werden. Gegebenenfalls können Sie sich diese sogar auf der Rechnung vermerken lassen.
Räumt Ihnen der Händler ein Recht auf den Umtausch der Ware ein, bedeutet dies jedoch nicht, dass Sie damit ein Recht auf Geldrückerstattung haben. Meist bekommen Sie die Möglichkeiten, sich eine andere Ware auszusuchen oder einen Gutschein.
Gutschein statt Bargeld
Einen Gutschein gegen Bargeld einzulösen ist nicht möglich. Auch wenn das mit einem Gutschein gekaufte Produkt günstiger ist als der Wert des Gutscheins, bekommt man die Differenz über einen neuen Gutschein ausbezahlt. Zudem sind diese oft befristet - also auf den Ablauf Acht geben! Lässt sich kein Ablaufdatum finden, gilt die gesetzliche Gültigkeitsdauer von 30 Jahren! Geht das Unternehmen in der Zwischenzeit jedoch Pleite, können Sie Ihre Ansprüche verlieren.
Immer die Rechnung aufheben! Bei kaputten Produkten trägt der Händler nämlich bis zu 2 Jahre nach dem Kauf die Pflicht auf Reparatur oder Ersatz der Ware bzw. die Geldrückgabe.
Über uns
Unsere Kanzleien in Schärding, Pichl bei Wels und Grieskirchen sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig.
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