Versicherung: Gut versichert zum Eigenheim
Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllt, kann sich bereits in der Bauphase versichern lassen. Welche Schäden sind bei einer sogenannten Rohbauversicherung abgedeckt?
Im Allgemeinen wird eine Rohbauversicherung vor Baubeginn abgeschlossen und kann auch als Vorleistung für die anschließende Eigenheimversicherung gesehen werden. Je nach Versicherer, sind Rohbauversicherungen auf 6 bis 24 Monate ausgelegt und können bei darauffolgender Eigenheimversicherung sogar prämienfrei sein. Grundsätzlich sollte eine Rohbauversicherung aus Versicherung für Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden, einer Haftpflichtversicherung für Haus und Grund sowie einer sogenannten Bauherren-Haftpflichtversicherung bestehen.
Was versteht man unter Bauherren-Haftpflichtversicherung?
Ein Bauherr ist nicht nur für Baufortschritt und Koordination der Bauarbeiten zuständig, sondern auch für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich. Er hat dafür zu sorgen, dass weder Personen noch Gegenstände zu Schaden kommen können. Deshalb kommt der Bauherrenhaftpflicht im Rahmen der Rohbauversicherung besondere Bedeutung zu.
Schäden während der Bauphase
Ist die Rohbauversicherung abgeschlossen und kommt es während der Bauphase zu Schäden, kommt die Versicherung im Rahmen der vereinbarten Versicherungsbestandteile für die Kosten auf. Darüber hinaus können Versicherungserweiterungen auf beispielsweise Explosion oder Blitzschlag Sinn machen. Auch Schäden durch Erdrutsche oder Überschwemmung könnten mitversichert werden. Möchte man den maßgeschneiderten Versicherungsschutz für seinen Rohbau finden, sollte man zuallererst seinen Versicherungsbedarf definieren und anhand dessen die Angebote suchen und vergleichen. Augenmerk sollte man auf den Höchstbetrag bei Elementarschäden legen. Eventuell lohnt hier eine Deckungserhöhung. Der Vertrag sollte den sogenannten Neuwertansatz (anstatt Zeitwert) enthalten und einer Wertanpassung unterliegen. Die Vereinbarung eines Selbstbehalts im Schadensfall kann die Prämie mindern und auch Rabatte können ausverhandelt werden – insbesondere beim Abschluss einer Versicherung mit langer Laufzeit.
Stand: 30. August 2017
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