STEUERN: Was muss im Fahrtenbuch stehen?
- Datum der Fahrt
- Ausgangs- und Zielpunkt,
- Zeitdauer
- Zweck der Fahrt (nicht nötig bei privaten Fahrten)
- Kilometerstand am Beginn und am Ende der Fahrt
- Hinweis, ob berufliche oder private Fahrt
Aufgezeichnet werden müssen sowohl Dienstreisen als auch private Fahrten.
Folgende Regeln sollten des Weiteren beachtet werden:
- Gestalten Sie das Fahrtenbuch übersichtlich.
- Tragen Sie die Fahrten fortlaufend (chronologisch), in das Fahrtenbuch ein.
- Die Aufzeichnungen sollten vollständig und genau sein.
- Im Nachhinein vorgenommene Änderungen müssen erkennbar und nachvollziehbar sein.
Je genauer die Aufzeichnungen geführt werden, desto glaubwürdiger sind sie für die Finanzverwaltung. Im Zuge einer Prüfung wird von der Behörde die Plausibilität der Angaben im Fahrtenbuch unter anderem an Hand von Werkstatt- und Servicerechnungen (der KM Stand) sowie Park-, Maut- und Treibstoffrechnungen geprüft.
Eine mögliche Alternative (zum althergebrachten Fahrtenbuch) ist ein Nachweis der gefahrenen Kilometer über ein Computerprogramm. In diesem Fall muss aber ein spezielles Programm verwendet werden, da es keine nachträglichen Änderungen zulassen darf. Das Führen eines Fahrtenbuches im Computerprogramm Excel ist nicht zulässig.
Stand: 04. Juni 2012
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Unsere Kanzleien in Schärding, Pichl bei Wels und Grieskirchen sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig.
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