Steuern: Neu ab Juli 2014: Handwerkerbonus!
Haben Sie vor, Ihre Fenster auszutauschen oder neu ausmalen zu lassen? Für Arbeiten, die nach dem 30.6.2014 begonnen werden, kann eine Förderung von maximal € 600,00 pro Person und Jahr beantragt werden.
Für welche Arbeiten kann die Förderung beantragt werden?
Gefördert werden Renovierungen, der Erhalt und die Modernisierung von bestehendem Wohnraum im Inland. Die Arbeiten müssen von Unternehmen erbracht werden, die zur Ausübung von reglementierten Gewerben befugt sind. Eine Förderung gibt es nur für die Arbeitsleistung, nicht für die Materialkosten. Daher muss die reine Arbeitsleistung auf der Rechnung ausgewiesen werden. Der Rechnungsbetrag muss mittels Banküberweisung bezahlt werden. Der Zuschuss beträgt 20 % der förderbaren Kosten pro Förderungswerber und Jahr, jedoch maximal von € 3.000,00 (exklusive Umsatzsteuer). Das Ansuchen können nur natürliche Personen für eigene Wohnzwecke stellen. Auch Mieter können die Förderung beantragen, wenn sie anteilige Kosten zu tragen haben.
Keine Förderung
Nicht unter die Förderung fallen Neubauten und die Erweiterung von Wohnraum sowie die Modernisierung und Renovierung von Gebäudeteilen, wenn sie nicht dem Wohnen dienen (zum Beispiel auch Garagen).
Stand: 27. Mai 2014
Über uns
Unsere Kanzleien in Schärding, Pichl bei Wels und Grieskirchen sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig.
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