STEUERN: Das Fahrtenbuch richtig führen
Ein Fahrtenbuch dient dazu beruflich gefahrene Kilometer (mit dem privaten Kfz) steuerlich geltend zu machen. Bei Dienstnehmern, die einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommen, belegt das Fahrtenbuch den Sachbezug (Einkommens- und Lohnsteuer). In einem Fahrtenbuch werden alle beruflichen und privaten Fahrten erfasst. So kann der Anteil der beruflichen Fahrten ermittelt werden.
Inhalt des Fahrtenbuchs
Aufgezeichnet werden müssen sowohl Dienstreisen, als auch private Fahrten. Es sollte beinhalten:
- Datum der Fahrt
- Ausgangs- und Zielpunkt,
- Zeitdauer
- Zweck der Fahrt (nicht nötig bei privaten Fahrten)
- Kilometerstand am Beginn und am Ende der Fahrt
- Hinweis, ob berufliche oder private Fahrt
Folgende Regeln sollten beachtet werden:
- Gestalten Sie das Fahrtenbuch übersichtlich
- Tragen Sie die Fahrten fortlaufend (chronologisch), in das Fahrtenbuch ein
- Die Aufzeichnungen sollten vollständig und genau sein.
- Im Nachhinein vorgenommene Änderungen müssen erkennbar und nachvollziehbar sein.
Je genauer die Aufzeichnungen geführt werden, desto glaubwürdiger sind sie für die Finanzverwaltung.
Stand: Jänner 2012
Über uns
Unsere Kanzleien in Schärding, Pichl bei Wels und Grieskirchen sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig.
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STEUERN: Was muss im Fahrtenbuch stehen?
Aufgezeichnet werden müssen sowohl Dienstreisen als auch private Fahrten.