Versicherung: Wildschaden - bezahlt die Versicherung

Bei Wildunfällen bekommt man den Schaden am eigenen Auto nur von der Kaskoversicherung ersetzt. Ist man nur haftpflichtversichert, muss man für den gesamten Schaden selbst aufkommen, außer es kann eine andere Person für den Schaden verantwortlich gemacht werden. Handelt es sich bei dem Tier auf der Straße um kein Wildtier, sondern um ein Haustier, wie z. B. ein entlaufenes Pferd oder Rind, ist der Besitzer des Tieres für den Schaden, der durch das Haustier entstanden ist, verantwortlich. Außer er kann beweisen, dass das Haustier ordentlich „verwahrt“ war.
Wildunfälle polizeilich melden
Nach einem Wildunfall gilt es, die Warnblinkanlage einzuschalten, Warnweste anzulegen, Unfallstelle abzusichern, eventuell verletzte Personen zu versorgen, Polizei oder örtliche Jägerschaft zu verständigen. Verletzte oder getötete Tiere sollte man nicht berühren. Für die Kaskoversicherung wird unbedingt eine polizeiliche Meldebestätigung des Unfalls benötigt. Wer verletzte oder getötete Wildtiere mitnimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar. Wildschadenhilfe wird auch von Autofahrerclubs innerhalb von Schutzbrief-Leistungen angeboten.
Tipps zur Unfallvermeidung: In den Dämmerungsstunden und in Gebieten zwischen Feldern oder im Wald besonders aufmerksam fahren. Wer ein Tier auf der Straße bemerkt, sollte bremsen, abblenden und wiederholt kräftig hupen, denn Tiere sind häufig im Rudel unterwegs!
Stand: 28. November 2013
Über uns
Unsere Kanzleien in Schärding, Pichl bei Wels und Grieskirchen sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig.
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