Kontrolle durch die Finanzpolizei
Wenn Sie auf den Fall der Fälle vorbereitet sind, sehen Sie einer Kontrolle viel entspannter entgegen.
Diese Unterlagen sollten Sie bei einem Besuch der Finanzpolizei griffbereit haben:
- Liste mit den Namen aller Mitarbeiter
- gültige Beschäftigungsbewilligung aller ausländischen Mitarbeiter bzw. gegebenenfalls andere Arbeitsmarktzugangsdokumente
- Nachweis der Anmeldungen bei der Sozialversicherung. Die Anmeldung muss noch vor dem Arbeitsbeginn erfolgen. Familienmitglieder, die im Betrieb mitarbeiten, müssen unter Umständen auch angemeldet werden.
- tägliche Arbeitszeitaufzeichnungen
- Arbeitsvertrag bzw. Dienstzettel, freie Dienstverträge, Werkvertrag, Lehrverträge
- Dienstpläne (Schichtpläne) zum Nachweis der vereinbarten Arbeitszeiten
- Fahrtenbücher von Dienstautos
- alle relevanten Unterlagen, wenn Arbeitnehmer ins Ausland entsandt wurden
- Gewerbeberechtigung bzw. Berufsbefugnis
-
Unterlagen, die für Ihre Branche spezifisch sind, wie z.B.
- Bautagebücher,
- Aufzeichnungen gemäß Barbewegungsverordnung bzw. Kassenrichtlinie (welche Aufzeichnungen gemacht werden müssen, ist abhängig vom jeweiligen Kassentyp, jeder Kassenbenutzer muss die Beschreibung der Kasse E131 vorweisen können),
- alle Aufzeichnungen, die die Abrechnung von Glücksspielgeräten betreffen.
Hinweis
Die Finanzpolizei führt ihre Kontrollen auf Basis von verschiedenen Gesetzen durch, daher ist dies keine vollständige Liste. Es können auch andere Unterlagen kontrolliert oder noch zusätzliche Unterlagen überprüft werden.
Stand: 07. April 2014
Über uns
Unsere Kanzleien in Schärding, Pichl bei Wels und Grieskirchen sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig.
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